
| 1. | Geltung und Änderung der Vertragsbedingungen, Zustandekommen des Vertrages |
| 1.1 | Die GlobalAirNet AG (GANAG) erbringt WLAN Dienstleistungen für den Vertragspartner (Kunde) aufgrund der nachfolgenden Vertragsbedingungen. |
| 1.2 | Diese Vertragsbedingungen gelten für ab dem 01.04.2004 abgeschlossene Verträge und vorbehaltlich einer Änderung durch GANAG bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis. |
| 2. | Leistungsumfang |
| 2.1 | GANAG ermöglicht dem Kunden, an bestimmten Orten (GANAG HotSpots) drahtlose Datenverbindungen zum Internet mittels der Wireless LAN Technologie (WLAN) herzustellen (WLAN Dienstleistungen). Für die Nutzung der WLAN Dienstleistungen ist ein geeignetes, WLAN-fähiges Endgerät mit ggf. Zubehör erforderlich. |
| 2.2 | Die GANAG HotSpots werden auf der Webseite von GANAG gelistet |
| 2.3 | Zur Nutzung der WLAN Dienstleistungen ist in der Regel der Erwerb eines WLAN Zugangscodes erforderlich, den der Kunde auf der GANAG Portalseite vor Nutzung der WLAN Dienstleistungen eingeben muss. |
| 2.4 | Der Kunde kann WLAN Dienstleistungen an HotSpots im Empfangs- und Sendebereich der von GANAG betriebenen Funkstationen in Anspruch nehmen. |
| 2.5 | Zeitweilige Störungen der WLAN Dienstleistungen können sich aus Gründen höherer Gewalt, einschließlich Streiks, Aussperrungen und behördlicher Anordnungen sowie wegen technischer Störungen oder Änderungen an den Anlagen von GANAG oder wegen sonstiger Maßnahmen, die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, ergeben. GANAG wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Störungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. um auf deren Beseitigung hinzuwirken. Der vorstehende Absatz gilt entsprechend für Störungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die GANAG zur Erfüllung ihrer Pflichten nutzt. Bei längeren, vorübergehenden Leistungseinstellungen oder -beschränkungen wird GANAG den Kunden in geeigneter Form über Art, Dauer und Ausmaß der Leistungseinstellung unterrichten. Die Mitteilungspflicht über den Beginn der Einstellung besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den Umständen objektiv vorher nicht möglich ist oder die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde. |
| 3. | Rechnung, Zahlung, Verzug, Sperre |
| 3.1 | Soweit nichts anderes vereinbart ist, kommt der Vertrag zur Nutzungsmöglichkeit der WLAN Dienstleistungen spätestens mit erstmaliger Nutzung des Zugangscodes zustande. |
| 3.2 | Der Kunde kann in der Regel Zugangscodes oder Prepaid Karten in den entsprechenden HotSpots erwerben. |
| 3.3 | Der Kunde ist zur Zahlung verpflichtet, auch wenn ein Dritter einen Zugangscode des Kunden nutzt. |
| 3.4 | Gegen Forderungen von GANAG kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. |
| 3.5 | Befindet sich der Kunde in Verzug, schuldet er - vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens - Zinsen in gesetzlicher Höhe. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. |
| 3.6 | GANAG ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen einzustellen, insbesondere die Zugänge des Kunden zu sperren, wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von wenigstens EUR 80,00 in Verzug ist, GANAG die Sperre mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich angedroht hat und den Kunden dabei auf die Möglichkeit hingewiesen hat, Rechtschutz vor den Gerichten zu suchen. Eine Sperre ohne Ankündigung und Einhaltung einer Wartefrist ist zulässig, wenn der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages gegeben hat, eine Gefährdung der Einrichtung von GANAG durch Rückwirkungen von Endgeräten des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht, wenn das Entgeltaufkommen in sehr hohem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für die in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und evtl. geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist. Die Androhung kann mit einer Mahnung verbunden werden. |
| 3.7 | Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 80 Tagen nach Rechnungsversand geltend zu machen. |
| 4. | Haftung von GANAG |
| 4.1 | Für reine Vermögensschäden haftet GANAG bis zu einem Betrag von EUR 13.000,-. |
| 4.2 | GANAG haftet im Übrigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von GANAG, sowie wenn der Schaden durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist. Bei grober und einfacher Fahrlässigkeit, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ist eine Haftung von GANAG zudem auf EUR 13.000,- im Einzelfall beschränkt. |
| 4.3 | Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung begrenzt auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch EUR 13.000,-. |
| 4.4 | In den Fällen der Ziffern 4.2 und 4.3 haftet GANAG nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. |
| 5. | Hinweise |
| 5.1 | GANAG stellt dem Kunden keine Endgeräte und keine Software zur Verfügung. Verwendet der Kunde Endgeräte oder Software in Zusammenhang mit den GANAG Dienstleistungen und erleidet der Kunde dadurch einen Schaden zum Beispiel in Form von Datenverlust, so sind diese GANAG nicht zurechenbar. |
| 5.2 | Zugangscodes werden beim Login an einem GANAG HotSpot verschlüsselt übertragen und sind so vor dem Zugriff durch Dritte geschützt. Für den Schutz sonstiger, durch den Kunden zu übertragender Daten wird die kundenseitige Verwendung geeigneter Verschlüsselungsmechanismen zum Schutz der übertragenen Daten, zum Beispiel eines Virtual Private Network, empfohlen. Gelangen Daten, die der Kunde an einem GANAG HotSpot übertragen hat, ungewollt in die Hände von Dritten und entsteht daraus ein Schaden für den Kunden, so ist dies GANAG nicht zurechenbar. |
| 6. | Pflichten des Kunden |
| 6.1 | Der Kunde teilt GANAG unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes bzw. seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens seiner Bankverbindung mit. |
| 6.2 | Der Kunde hat GANAG nach Aushändigung des Zugangscodes dessen Abhandenkommen oder eine unbefugte Drittnutzung unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen. GANAG wird den entsprechenden Zugangscode unverzüglich sperren. |
| 6.3 | Für die Bereitstellung eines neuen Zugangscodes fallen EUR 25,00 Bearbeitungs-gebühr zzgl. MwSt. an. |
| 7. | Datenschutz |
| GANAG erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten nur, soweit das für die Durchführung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist und soweit dies gesetzlich gestattet ist. | |
| 8. | Gerichtsstand und anwendbares Recht |
| 8.1 | Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder wegen dieses Vertrages ist das Landgericht München I, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann. GANAG kann ihre Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. |
| 8.2 | Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen GANAG und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
| 9. | Sonstige Bedingungen |
| 9.1 | Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht übertragen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gegenseitig bestätigten Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht rechtswirksam. Dies gilt auch für die Bedingung dieser Schriftformklausel. |
| 9.2 | Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich in einem derartigen Fall, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung im Sinne des Vertrages soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt für etwaige Lücken im Vertrag. |
| 9.3 | GANAG behält sich vor, sämtliche, aus diesem Vertrag resultierende Rechte und Pflichten auf eine dritte Partei zu übertragen. GANAG wird den Kunden hierüber rechtzeitig informieren. Der Kunde stimmt einer solchen Übertragung bereits jetzt zu. |
| 9.4 | Im Falle von Unterschieden zwischen der deutschen und der englischen Fassung dieser Vertragsbedingungen ist die deutsche Fassung maßgeblich |